Ausschreibung der Teilgebiete 3-1 / 3-2 und 7A-1 / 7A-2 des neuen Quartiers Wohnen am Campus Berlin Adlershof, Stadt für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien
Die Lage des neuen Wohnquartiers in Berlin Adlershof, Stadt für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien

1. Das neue Quartier Wohnen am Campus
Zwischen dem Campus der Humboldt-Universität und dem Landschaftspark wird auf einer Fläche von rund 14 ha ein neues Wohnquartier entwickelt. In Adlershof, der Stadt für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien sind 14.000 Menschen in über 800 Unternehmen beschäftigt, hinzu kommen 7.900 Studierende und über 900 Universitätsmitarbeiter. In dem Gebiet Wohnen Am Landschaftspark, das in den vergangenen Jahren erfolgreich entwickelt wurde, sind 360 Einfamilienhäuser errichtet worden. Das Zahlenverhältnis zwischen Beschäftigten und Wohnraumangebot zeigt vor dem Hintergrund der landschaftlich attraktiven Lage im Südostraum, der Nähe zum Flughafen Schönefeld, dem künftigen Großflughafen Berlin Brandenburg, und der guten Autobahn- und S-Bahnanbindung an die Innenstadt, dass ein großes Potenzial für ein weiteres Wohngebiet besteht.
Es wird ein qualitativ hochwertiger Städtebau mit einer Mischung aus städtischen Reihenhäusern, Stadtvillen, Geschosswohnungsbauten und einem Studentendorf angestrebt. Anders als in dem Gebiet Wohnen Am Landschaftspark sollen in dem neuen Wohngebiet keine freistehenden Einfamilienhäuser gebaut werden.
Infrastruktur
Einkaufszentrum und Ärztehäuser, eine Sporthalle, Kindertagesstätten, gastronomische Einrichtungen sowie die Dörpfeldstraße mit zahlreichen Einzelhändlern sind in wenigen Minuten erreichbar. In den Ortsteilen Johannisthal und Adlershof befinden sich Grundschulen und alle weiterbildenden Schulformen.
Wohnen am Campus – Infrastruktur im Umfeld

2. Planung und Baurecht
Der Bebauungsplan XV-55a-1 vom 10.01.2011, der das Baurecht für das neue Quartier schafft, hat am 9. Juni 2011 die Zustimmung des Abgeordnetenhauses erhalten. Am 1. Dezember 2011 wurde der Bebauungsplan vom Senator für Stadtentwicklung festgesetzt. Aktuell wird die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt vorbereitet. Auf der Basis dieses Bebauungsplans können in dem neuen Quartier bis zu 900 Wohneinheiten entstehen.
Bebauungsplan-XV-55a-1 – Ausschnitt Wohnen am Campus

Neue Grün- und Freiflächen
Die neuen Grün- und Freiflächen des Wohnquartiers sollen dessen Qualitäten maßgeblich prägen. Sie knüpfen an die vorhandenen Freiraumstrukturen an und schaffen Verbindungen zu dem 65 ha großen Landschaftspark:
- Entlang der Katharina-Boll-Dornberger-Straße entsteht eine neue Grünverbindung, die vom Campus der Humboldt-Universität zum Landschaftspark führt. In diesem Grünzug sollen zwei Parkanlagen und ein öffentlicher Spielplatz angelegt und der vorhandene wertvolle Baumbestand geschützt werden.
- Das Oktogon, der frühere Außenrand des historischen Flugfelds, wird als Grünzug und Wegeverbindung angelegt. Parallel zum Oktogon ist die Fortsetzung der Straßenbahntrasse geplant, die heute in einer Wendeschleife an der Karl-Ziegler-Straße endet.
3. Geplante Bebauungsstruktur im Quartier Wohnen am Campus
Der unten stehende Plan stellt neben den Teilgebieten auch die angestrebte Bebauungsstruktur für das Quartier Wohnen am Campus dar. Die das Gebiet einrahmenden, rot dargestellten Flächen sind für eine vier- bis sechsgeschossige Bebauung mit Typen des Geschosswohnungsbaus vorgesehen. Die gelb markierten Teilgebiete entlang der Katharina-Boll-Dornberger-Straße, in deren Mitte der grüne Stadtplatz für besondere Wohnqualität sorgt, sind für städtische Reihenhäuser, Townhouses, vorgesehen. Der blau angelegte Streifen entlang des Grünzugs Oktogon bietet die Chance, drei- bis viergeschossige Stadtvillen mit Sichtbeziehungen zum Landschaftspark zu errichten. In den hellblauen Flächen können Stadtvillen und Townhouses entstehen. In den violetten Flächen im Zentrum des Gebiets können Geschosswohnungsbauten, Stadtvillen und städtische Reihenhäuser entwickelt werden.
Wohnen am Campus – Teilgebiete

- Die aktuell ausgeschriebenen Flächen sind durch die schwarze Umrandung markiert
Aktueller Vermarktungsstand
Durch die vorangegangenen Ausschreibungen hat sich bereits eine erfreuliche Dynamik für die Entwicklung des Gebiets Wohnen am Campus ergeben.
- Auf dem Teilgebiet 2A plant ein privater Investor die Errichtung eines sechsgeschossigen Wohngebäudes mit Baubeginn Mitte 2012.
- Entlang des Groß-Berliner Damms ist für das benachbarte Teilgebiet 6A ein Baugruppenvorhaben im Passivhaus-Standard geplant.
- Auf dem Teilgebiet 6C an der Abram-Joffe-Straße ist durch einen privaten Investor die Errichtung eines fünfgeschossigen Wohngebäudes mit 25 Eigentumswohnungen ab dem Frühjahr 2012 vorgesehen.
- Auf dem Teilgebiet 7B an der Abram-Joffe-Straße plant eine städtische Wohnungsbaugesellschaft die Errichtung von Mietwohnungen.
- Die Teilgebiete 8A und 8B wurden an eine Arbeitsgemeinschaft aus drei Berliner Architekturbüros vergeben, die ein Energie-Plus-Konzept entwickelt haben, das als Baugruppenvorhaben in einer Mischung aus Townhouses und Geschosswohnungsbauten realisiert werden soll.
- Auf den Bauflächen 9A und 9B an der Karl-Ziegler-Straße ist die Realisierung eines Studentendorfs geplant, mit dessen Bau in der zweiten Jahreshälfte 2012 begonnen werden soll.
4. Aktuelle Ausschreibung
Die Adlershof Projekt GmbH als treuhänderischer Entwicklungsträger des Landes Berlin schreibt die im Folgenden dargestellten Teilgebiete 3-1 / 3-2 und 7A-1 / 7A-2 des neuen Quartiers Wohnen am Campus für zeitnah zu realisierende Wohnungsbauvorhaben aus. Es handelt sich um landeseigene Grundstücke innerhalb des förmlich festgesetzten städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin - Johannisthal/Adlershof.
Die ausgeschriebenen Flächen befinden sich zentral in der Wissenschafts-, Wirtschafts- und Medienstadt Adlershof. An die Abram-Joffe-Straße grenzt der Campus der Humboldt-Universität an, der in Adlershof sechs naturwissenschaftliche Institute beherbergt. Nordwestlich der Hermann-Dorner-Allee erstreckt sich der 65 ha große Landschaftspark Johannisthal.
Die Ausschreibung richtet sich an Investoren, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften sowie an Baugruppen bzw. deren Initiatoren. Auswahlkriterien sind die städtebauliche und architektonische Qualität, das ökologische Konzept sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber und die Realisierungsnähe der Vorhaben.
Kurzbeschreibung der angebotenen Flächen
Teilgebiete 3-1 / 3-2

- Luftbild mit Kennzeichnung der Ausschreibungsfläche, die dem Baufeld 3236 entspricht
Mit Priorität soll ein gemeinsames Konzept für die insgesamt ca. 13.452 qm großen Teilgebiete 3-1 und 3-2 vorgelegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich bei der Erstellung eines gemeinsamen Konzepts für diese Flächen bessere gestalterische Lösungen, z.B. für die Anordnung von Stellplätzen, ergeben können als bei einer Einzelbetrachtung der Flächen. Es ist jedoch auch möglich, sich mit einem Konzept nur für eines der Teilgebiete zu bewerben.
Auf der ausgeschriebenen Fläche sollen dreigeschossige Wohngebäude entstehen.
Für die an der Katharina-Boll-Dornberger-Straße gelegene Teilfläche 3-1 ist eine straßenbegleitende Bebauung mit Townhouses, städtischen Reihenhäusern, vorgegeben. Die Katharina-Boll-Dornberger-Straße wird als grüne Achse und Verbindung zwischen dem naturwissenschaftlichen Campus der Humboldt-Universität und dem Landschaftspark eine besondere Bedeutung für das neue Wohnquartier erhalten. Die Straße erhält eine mit zwei Baumreihen ausgeprägte Mittelpromenade. Durch die als Anger angelegte zentrale Grünfläche entsteht eine Wohnlage von besonderer Qualität. Dieser Qualität des öffentlichen Raumes soll städtebaulich und architektonisch Rechnung getragen werden.
Die in einem 3m Abstand von der Grundstücksgrenze gezogene Baugrenze soll als Baulinie betrachtet werden. Die zu errichtenden Townhouses sollen mindestens dreigeschossig sein, in der Ausrichtung zur Straße wird eine optische Viergeschossigkeit angestrebt.
Aufgrund der angestrebten hohen Qualität wurde für die vier Bereiche um den Anger in der Katharina-Boll-Dornberger Straße ein eigener Gestaltungskanon entwickelt, dessen Vorgaben für die Teilfläche 3-1 zu beachten sind. Der Gestaltungskanon ist dieser Ausschreibung als Download beigefügt.

- Lageplan der Ausschreibungsfläche – Teilgebiete 3-1 / 3-2
Besonderes Augenmerk bei der Gestaltung der Townhouse-Zeilen in der Teilfläche 3-1 gilt dem ruhenden Verkehr. Die Anlage von Stellplätzen in den Vorgartenzonen wird ausgeschlossen. Pro Haus soll ein Stellplatz entweder in einer Tiefgarage, einer Garage im Gebäude oder in einer sich gestalterisch gut in die Umgebung einfügenden Sammelstellplatzanlage im rückwärtigen Bereich der Teilfläche angelegt werden.
Auf der Teilfläche 3-2 sind Townhouses, Stadtvillen und Geschosswohnungsbau möglich. Je nachdem, welche Gebäudetypologie realisiert wird, ist entweder der allgemeine Gestaltungskanon für Townhouses oder der Gestaltungskanon für Geschosswohnungsbau und Stadtvillen zu beachten.
Erschließung
Die ausgeschriebene Fläche wird durch die Katharina-Boll-Dornberger-Straße, die Konrad-Zuse-Straße und die Verlängerung der Newtonstraße verkehrlich erschlossen. Die Wilhelm-Hoff-Straße ist in dem Bereich, in dem sie das Baufeld tangiert, Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. Der Bau der neuen Straßen ist für 2012 vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung des ausgeschriebenen Teilgebiets soll zum Jahresende 2012 gewährleistet sein.
Für die Bauzeit ist eine Erschließung vom Groß-Berliner Damm über die Trasse der Wilhelm-Hoff-Straße vorgesehen. In dieser Trasse soll auch Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt werden. Der dort vorgesehene Rad- und Fußweg wird erst hergestellt, wenn die Baustraße nicht mehr benötigt wird.
Schnelle Verbindungen ins Stadtzentrum und zum Flughafen Schönefeld, dem künftigen Großflughafen Berlin Brandenburg, gewährleistet die nahe Stadtautobahn.
Der S-Bahnhof Adlershof ist zu Fuß etwa zehn Minuten entfernt. Darüber hinaus sind die S-Bahnhöfe Adlershof und Schöneweide mit der Buslinie 163 erreichbar. Die aus Köpenick kommenden Straßenbahnlinien 60 und 61 fahren vom S-Bahnhof Adlershof bis an die in der Nähe der ausgeschriebenen Fläche liegende - Karl-Ziegler-Straße.
Die Anbindungen für Elektro, Schmutzwasser, Trinkwasser, Fernwärme und Telekommunikation werden mit dem Straßenbau geschaffen. Mit der BTB, Blockheizkraftwerks-, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin, ist abgestimmt, dass die ausgeschriebene Fläche mit Fernwärme versorgt wird, eine Abnahmepflicht wird es aber nicht geben. Anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Aufgrund der Lage des Grundstücks an einem Abschnitt der Wilhelm-Hoff-Straße, der als Fuß- und Radweg gewidmet ist, empfiehlt es sich, die Baufläche zum Teil über Privatstraßen zu erschließen.
Grundstückspreis
Das Grundstück wird zum Verkehrswert veräußert, der durch ein zeitnah zum Vertragsabschluss zu erstellendes Gutachten ermittelt wird. Aktuell wird der Verkehrswert bei einer GFZ von 1,2 für die ca. 4.487 qm große Teilfläche 3-1 mit 200 € pro qm und für die ca. 8.965 qm große Teilfläche 3-2 mit 180 € pro qm angenommen.
Gestaltungskanon
Die Ausloberin hat gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für das Gebiet Wohnen am Campus Gestaltungsregeln aufgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die räumliche und gestalterische Ordnung insbesondere zum öffentlichen Raum hin erkennbar und eine Geschlossenheit des Stadtbildes gewahrt bleibt. Die Gestaltungsregeln gliedern sich in einen Gestaltungskanon für Geschosswohnungsbau und Stadtvillen, einen Gestaltungskanon für Townhouses sowie einen besonderen Gestaltungskanon für die Townhouses in den vier Bereichen entlang der Katharina-Boll-Dornberger-Straße.
Für den Teilbereich 3-1 ist der letztgenannte Gestaltungskanon zu beachten.
Da im Teilgebiet 3-2 Geschosswohnungsbau, Stadtvillen und Townhouses realisiert werden können, hängt es vom Bebauungskonzept des jeweiligen Projekts ab, ob der Gestaltungskanon für Townhouses oder der Gestaltungskanon für Geschosswohnungsbau und Stadtvillen zu beachten ist.
Die drei Gestaltungskanones stehen als Download zur Verfügung. Sie sind als Vorgabe dieser Ausschreibung verbindlich.

- Bebauungsplan XV-55a-1 – Bereich der rot gekennzeichneten Angebotsfläche
Ausgewählte Festsetzungen des Bebauungsplans XV-55a-1 für die Teilgebiete 3-1 / 3-2
- Allgemeines Wohngebiet
- GFZ: 1,2
- GRZ: 0,4
- Zur Katharina-Boll-Dornberger-Straße, zur Konrad-Zuse-Straße und zur Newtonstraße ist ein 3 m tiefer Bereich von Bebauung frei zu halten. Entlang der Wilhelm-Hoff-Straße muss kein Abstand gewahrt werden.
- Im westlichen Bereich der Fläche sind zwei gebietsprägende Eichen zu erhalten. Der Kronen-Traufbereich der Bäume ist mit einem Durchmesser von jeweils 20 m als nicht überbaubar festgesetzt.
- Pro 400 qm Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten.
Es kann hier nur eine Auswahl der Festsetzungen dargestellt werden: für die kompletten Festsetzungen verweisen wir auf den Bebauungsplan, der als Download zur Verfügung steht.
Teilgebiete 7A-1 / 7A-2
Luftbild mit Kennzeichnung der Ausschreibungsfläche, die zum Baufeld 3343 zählt

Mit Priorität soll ein gemeinsames Konzept für die insgesamt ca. 12.474 qm großen Teilgebiete 7A-1 und 7A-2 vorgelegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich bei der Erstellung eines gemeinsamen Konzepts für diese Flächen bessere gestalterische Lösungen, z.B. für die Anordnung von Stellplätzen, ergeben können als bei einer Einzelbetrachtung der Flächen. Es ist jedoch auch möglich, sich mit einem Konzept nur für eines der Teilgebiete zu bewerben.
Auf der ausgeschriebenen Fläche sollen dreigeschossige Wohngebäude entstehen. Unmittelbar angrenzend, entlang der Abram-Joffe-Straße, wird eine städtische Wohnungsbaugesellschaft Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau errichten.
Für die an der Katharina-Boll-Dornberger-Straße gelegene Teilfläche 7A-2 ist eine straßenbegleitende Bebauung mit Townhouses, städtischen Reihenhäusern, vorgegeben.
Die Katharina-Boll-Dornberger-Straße wird als grüne Achse und Verbindung zwischen dem naturwissenschaftlichen Campus der Humboldt-Universität und dem Landschaftspark eine besondere Bedeutung für das neue Wohnquartier erhalten. Die Straße erhält eine mit zwei Baumreihen ausgeprägte Mittelpromenade. Durch die als Anger angelegte zentrale Grünfläche entsteht eine Wohnlage von besonderer Qualität. Dieser Qualität des öffentlichen Raumes soll städtebaulich und architektonisch Rechnung getragen werden.
Die in einem 3 m Abstand von der Grundstücksgrenze gezogene Baugrenze soll als Baulinie betrachtet werden. Die zu errichtenden Townhouses sollen mindestens dreigeschossig sein, in der Ausrichtung zur Straße wird eine optische Viergeschossigkeit angestrebt. Aufgrund der angestrebten hohen Qualität wurde für die vier Bereiche um den Anger in der Katharina-Boll-Dornberger Straße, zu denen die Teilfläche 7A-2 zählt, ein eigener Gestaltungskanon entwickelt, dessen Vorgaben zu beachten sind. Der Gestaltungskanon ist dieser Ausschreibung als Download beigefügt.
Besonderes Augenmerk bei der Gestaltung der Townhouse-Zeilen in der Teilfläche 7A-2 gilt dem ruhenden Verkehr. Die Anlage von Stellplätzen in den Vorgartenzonen wird ausgeschlossen. Pro Haus soll ein Stellplatz entweder in einer Tiefgarage, einer Garage im Gebäude oder in einer sich gestalterisch gut in die Umgebung einfügenden Sammelstellplatzanlage im rückwärtigen Bereich der Teilfläche angelegt werden.
Auf der Teilfläche 7A-1 sind Townhouses, Stadtvillen und Geschosswohnungsbau möglich. Je nachdem, welche Gebäudetypologie realisiert wird, ist entweder der allgemeine Gestaltungskanon für Townhouses oder der Gestaltungskanon für Geschosswohnungsbau und Stadtvillen zu beachten.

- Lageplan der Ausschreibungsfläche – Teilgebiete 7A-1 / 7A-2
Erschließung
Die ausgeschriebene Fläche wird durch die Katharina-Boll-Dornberger-Straße und die bereits hergestellte Newtonstraße verkehrlich erschlossen. Die Wilhelm-Hoff-Straße ist in dem Bereich, in dem sie das Baufeld tangiert, Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. Der Bau der Katharina-Boll-Dornberger-Straße ist für 2012 vorgesehen. Die verkehrliche Erschließung des ausgeschriebenen Teilgebiets soll zum Jahresende 2012 gewährleistet sein.
Entlang der Newtonstraße sind im öffentlichen Straßenraum bereits Versickerungsmulden hergestellt. Grundstückszufahrten, die diese queren, können daher nur in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben und nur in begrenzter Anzahl hergestellt werden. Deshalb und aufgrund der Lage des Grundstücks an einem Abschnitt der Wilhelm-Hoff-Straße, der als Fuß- und Radweg gewidmet ist, empfiehlt es sich, die Baufläche zum Teil über Privatstraßen zu erschließen.
Für die Bauzeit ist eine Erschließung vom Groß-Berliner Damm über die Trasse der Wilhelm-Hoff-Straße vorgesehen, in dieser Trasse soll auch Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt werden. Der dort vorgesehene Rad- und Fußweg wird erst hergestellt, wenn die Baustraße nicht mehr benötigt wird.
Die Anbindungen für Elektro, Schmutzwasser, Trinkwasser, Fernwärme und Telekommunikation werden mit dem Straßenbau geschaffen. Die Medienleitungen für Elektro und Schmutzwasser liegen bereits in der Newtonstraße. Die Anbindungen für Trinkwasser, Fernwärme und Telekommunikation befinden sich in der Abram-Joffe-Straße. Mit der BTB, Blockheizkraftwerks-, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin ist abgestimmt, dass die ausgeschriebene Fläche mit Fernwärme versorgt wird, eine Abnahmepflicht wird es aber nicht geben. Anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Schnelle Verbindungen ins Stadtzentrum und zum Flughafen Schönefeld, dem künftigen Großflughafen Berlin Brandenburg, gewährleistet die nahe Stadtautobahn.
Der S-Bahnhof Adlershof ist zu Fuß etwa zehn Minuten entfernt. Darüber hinaus sind die S-Bahnhöfe Adlershof und Schöneweide mit der Buslinie 163 erreichbar. Die aus Köpenick kommenden Straßenbahnlinien 60 und 61 fahren vom S-Bahnhof Adlershof bis an die – in der Nähe der ausgeschriebenen Fläche liegende Karl-Ziegler-Straße.
Grundstückspreis
Das Grundstück wird zum Verkehrswert veräußert, der durch ein zeitnah zum Vertragsabschluss zu erstellendes Gutachten ermittelt wird. Aktuell wird der Verkehrswert bei einer GFZ von 1,2 für die ca. 8.358 qm große Teilfläche 7A-1 mit 180 € pro qm und für die ca. 4.116 qm große Teilfläche 7A-2 mit 200 € pro qm angenommen.
Gestaltungskanon
Die Ausloberin hat gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für das Gebiet Wohnen am Campus Gestaltungsregeln aufgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die räumliche und gestalterische Ordnung insbesondere zum öffentlichen Raum hin erkennbar und eine Geschlossenheit des Stadtbildes gewahrt bleibt. Die Gestaltungsregeln gliedern sich in einen Gestaltungskanon für Geschosswohnungsbau und Stadtvillen, einen Gestaltungskanon für Townhouses sowie einen besonderen Gestaltungskanon für Townhouses in den vier Bereichen entlang der Katharina-Boll-Dornberger-Straße.
Für den Teilbereich 7A-2 ist der letztgenannte Gestaltungskanon zu beachten.
Da im Teilgebiet 7A-1 Geschosswohnungsbau, Stadtvillen und Townhouses realisiert werden können, hängt es vom Bebauungskonzept des jeweiligen Projekts ab, ob der Gestaltungskanon für Townhouses oder der Gestaltungskanon für Geschosswohnungsbau und Stadtvillen zu beachten ist.
Die drei Gestaltungskanones stehen als Download zur Verfügung. Sie sind als Vorgabe dieser Ausschreibung verbindlich.

- Bebauungsplan XV-55a-1 – Bereich der rot gekennzeichneten Angebotsfläche
Ausgewählte Festsetzungen des Bebauungsplans XV-55a-1 für die Teilgebiete 7A-1 / 7A-2
- Allgemeines Wohngebiet
- GFZ: 1,2
- GRZ: 0,4
- Zur Katharina-Boll-Dornberger-Straße und zur Newtonstraße ist ein 3 m tiefer Bereich von Bebauung frei zu halten. Entlang der Wilhelm-Hoff-Straße muss kein Abstand gewahrt werden.
- Pro 400 qm Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten.
Es kann hier nur eine Auswahl der Festsetzungen dargestellt werden: für die kompletten Festsetzungen verweisen wir auf den Bebauungsplan, der als Download zur Verfügung steht.
5. Vergabeverfahren – Inhalte der Bewerbung
Die Ausschreibung der Teilgebiete 3-1 / 3-2 und 7A-1 / 7A-2 richtet sich an Investoren, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und Baugruppen bzw. deren Initiatoren.
Grundstückspreis
Der Grundstückspreis wird auf der Grundlage eines aktuellen Verkehrswertgutachtens, das von einem öffentlich bestellten Gutachter erstellt wird, bestimmt. Es handelt sich bei dem Kaufpreis um den entwicklungsbeeinflussten Neuordnungswert gemäß § 169 Abs. 8 Satz 1 BauGB. Der mit Abschluss der Entwicklungsmaßnahme zu erwartende Grundstücksmehrwert ist damit bereits im Kaufpreis enthalten. Ein Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB wird nicht mehr erhoben.
Zeitnah vor dem Kaufvertragsabschluss wird der endgültige Kaufpreis auf Grundlage eines dann aktuellen Verkehrswertgutachtens festgelegt. Die bei der Beschreibung der Teilgebiete angegebenen Grundstückspreise dienen als Anhaltspunkte.
Inhalte der Bewerbung
Der Bewerbung ist eine aussagekräftige Beschreibung des geplanten Bauvorhabens (Bebauungs- und Freiraumkonzept) mit Ansichten, Grundrissen und einer Kostenschätzung beizufügen.
Von den Bewerbern wird die Darstellung ihres Nutzungskonzepts erbeten. Erwünscht sind
- urbane Gebäudetypologien,
- einheitliche Gesamtgestaltung,
- familiengerechte Wohnformen mit viel Freiraum für Kinder,
- geschützte Privatbereiche wie Gartenhöfe, Loggien, Dachterrassen oder Wintergärten,
- attraktive, die Wohnqualität und den öffentlichen Raum möglichst wenig beeinträchtigende Stellplatzlösungen. Die Anlage von Tiefgaragen wird präferiert.
Das ökologische Konzept ist sowohl für die Bauerstellung als auch für die Betriebsphase darzustellen, besondere Bedeutung entfällt dabei auf die Energieeffizienz. Positiv bewertet werden
- eine Ressourcen sparende Bauweise,
- der Einsatz umweltverträglicher Materialien,
- ein innovatives Energiekonzept.
Die Organisationsform der Baugruppe bzw. des Bauträgers oder Investors und die Erfahrung der Architekten und/oder Baudienstleister sind darzustellen.
Der Bewerbung ist ein Zeitplan mit Darstellung der wesentlichen Meilensteine der Projektrealisierung beizufügen. In dem Zeitplan sind die vorgesehenen Vermarktungs- und Werbemaßnahmen aufzuführen.
Ebenso ist das Finanzierungskonzept des Bauvorhabens vorzulegen sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers darzustellen. Bei der Auswahl kommt der Belastbarkeit des Finanzierungskonzepts und der Realisierungsnähe des Vorhabens eine große Bedeutung zu.
Innovative Energiekonzepte
Um dem Charakter der Wissenschaftsstadt Adlershof gerecht zu werden, wird Wert darauf gelegt, dass in dem neuen Wohngebiet innovative Energiekonzepte umgesetzt werden, beispielsweise durch Passivhäuser, Geothermie oder die intelligente Verbindung von Fernwärme mit guter Wärmedämmung. Es bietet sich an, Synergien zu in Adlershof ansässigen Unternehmen, z.B. aus der Solarbranche, zu nutzen.
Wohnkonzepte
In dem neuen Quartier sollen Konzepte des gemeinschaftlichen Wohnens, z.B. generationenübergreifende Wohnprojekte oder das Bauen durch Baugemeinschaften und Baugruppen, gefördert werden. Die Erfahrung in Berlin hat in den letzten Jahren gezeigt, dass auf diese Weise nicht nur sozial, sondern auch städtebaulich und ökologisch ambitionierte Bauvorhaben realisiert werden konnten.
Auswahlkriterien und Voraussetzungen für den Abschluss eines Kaufvertrags
Die folgenden Auflagen müssen zwingend eingehalten werden:
- Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises (Festpreis)
- Verpflichtung zur zeitnahen Realisierung und zur Bindung an das bauliche Konzept
Diese Bedingungen werden im Kaufvertrag verbindlich geregelt und gesichert.
Die Rangfolge unter den Bewerbern wird anhand der folgenden Kriterien mit der in den Klammern genannten Gewichtung festgelegt:
- Städtebauliche und architektonische Qualität des Bebauungs- und Freiraumkonzepts, auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Quartiers Wohnen am Campus (45%)
- Belastbarkeit des Finanzierungskonzepts, Realisierungsnähe des Vorhabens (35%)
- Qualität des ökologischen Konzepts für Bauerstellung und Bewirtschaftung (Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Nutzung nachwachsender Rohstoffe, Nutzung schadstoffarmer Baustoffe) (20%)
Die Auswahl wird anhand dieser Kriterien gemeinsam von Adlershof Projekt, dem treuhänderischen Entwicklungsträger des Landes Berlin, und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgenommen. Auf der Grundlage dieser Auswertung werden Verhandlungen über den Abschluss eines Grundstückskaufvertrags bzw. im Fall von Baugruppen über eine befristete Reservierungsvereinbarung aufgenommen. Die Ausloberin behält sich vor, Grundstückskaufverträge und Reservierungsvereinbarungen gegebenenfalls auch über Teile der ausgeschriebenen Flächen abzuschließen.
Modifizierung oder Beendigung des Verfahrens
Die Ausloberin behält sich vor, das Verfahren beim Vorliegen wichtiger Gründe – ganz oder für einzelne Teilgebiete - zu modifizieren oder zu beenden, insbesondere wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechende Bewerbungen eingehen. Die Durchführung dieses Verfahrens und die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründen keine Pflicht des Landes Berlin zum Abschluss eines Kaufvertrages oder einer Reservierungsvereinbarung mit einem Bewerber.
Zeitplan/Fristen
Bekanntmachung der Ausschreibung: | 22. Dezember 2011 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 16. Februar 2012 |
(Entscheidend ist der Eingang der Unterlagen!) | |
Entscheidung über die Auswahl der Bewerber: | bis 15. März 2012 |
Zeitziel zum Abschluss eines Kaufvertrags: | bis 15. Mai 2012 |
(bzw. einer Reservierungsvereinbarung) |
GVO-Genehmigung
Eine (Vorab-) Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung für die ausgeschriebene Fläche wurde mit Datum vom 25. Februar 2010 erteilt, da Ansprüche auf Rückübertragung nach § 30 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen nicht vorliegen.
6. Bewerbungsunterlagen
In der Bewerbung sind die folgenden Angaben zu machen und nachstehende Unterlagen beizufügen (die Ausloberin behält sich vor, unvollständige Bewerbungen aus dem Verfahren auszuschließen):
Informationen zum Bewerber
Angaben:
- zum Bewerber bzw. zu den Mitgliedern der Baugruppe oder Bewerbergemeinschaft,
- zu möglichen Partnern, die an dem Vorhaben beteiligt werden sollen oder bereits eingebundenen sind, und
- zur Organisationsform (bereits erreichte oder angestrebte),
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, falls vorhanden.
Darstellung der Ziele des Bewerbers für das Wohnprojekt in baulicher, immobiliärer und ökologischer Sicht
- Aussagekräftige Beschreibung des geplanten Bauvorhabens mit Bebauungs- und Freiraumkonzept, Stellplatzkonzept, Ansichten, Grundrissen und dem vorgesehenen Grundstückszuschnitt sowie einer Kostenschätzung.
- Darstellung des Nutzungskonzepts.
- Ökologisches Konzept für die Bauerstellung und für die Betriebsphase, besondere Bedeutung entfällt dabei auf die Energieeffizienz.
Zeitplan
Zeitplan mit Darstellung der wesentlichen Meilensteine der Projektrealisierung bis zur Baufertigstellung.
Finanzierung
- Finanzierungskonzept und Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der (in Gründung befindlichen) Baugruppe,
- ggf. Eigenkapitalnachweis und/oder Nachweis verfügbaren Fremdkapitals für den Grunderwerb und die Baumaßnahme, z.B. durch Vorlage eines belastbaren Bankschreibens an den Bewerber hinsichtlich der Finanzierungsbedingungen mit Projektbezug.
Referenzen/Erfahrung
Referenzen des Bewerbers über in den letzten fünf Jahren erbrachte Leistungen, die nach Inhalt und Umfang mit den erforderlichen Leistungen zur Realisierung des geplanten Projektes vergleichbar sind.
Vergütung
Für die Bewerbung aufgrund dieser Ausschreibung und die im Rahmen der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen wird den Bewerbern keine Vergütung gezahlt.
Bewerbungsadresse
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Adlershof Projekt GmbH
z. Hd. Ute Hübener
Rudower Chaussee 19
12489 Berlin
Ansprechpartner:
Ute Hübener
Telefonnummer: 030 6392 3918
E-Mail: ute.huebener(at)adlershof-projekt.de
Christof Hamm
Telefon: 030 6392 3908
E-Mail: christof.hamm(at)adlershof-projekt.de
7. Downloads
- Download: Ausschreibungstext Druckversion (pdf-Datei)
- Download: Plangrundlage (dwg-Datei)
- Download: Bebauungsplan XV-55a-1 vom 10.01.2011 (pdf-Datei)
- Download: Gestaltungskanon Geschosswohnungsbau und Stadtvillen (pdf-Datei)
- Download: Gestaltungskanon Townhouses allgemein (pdf-Datei)
- Download: Gestaltungskanon Townhouses an der Katharina-Boll-Dornberger-Straße (pdf-Datei)

Adlershof Project GmbH
Ute Hübener
Head of Marketing and Sales
Phone: +49 (0) 30 / 6392-3918
Fax: +49 (0) 30 / 6392-3933
EMail: ute.huebener(at)adlershof-projekt.de

Adlershof Project GmbH
Christof Hamm
Project Manager Marketing and Sales
Phone: + 49 (0) 30 / 6392-3908
Fax: + 49 (0) 30 / 6392-3933
EMail: christof.hamm(at)adlershof-projekt.de











